2. August 2022
Brandschutz ist auch in Garagen wichtig
Regelungen für Kleingaragen
Kleingaragen sind alle Garagen mit einer Grundfläche von weniger als 100 m². Hier unterscheidet sich der Brandschutz deutlich in seinen Anforderungen im Vergleich zu Großgaragen (>1.000 m²).
Offenes Licht und Feuer in der Garage sollten immer vermieden werden. Eine gute Belüftung verringert ebenfalls die Brandgefahr.
Zum besseren Schutz und für den schnellen Einsatz bei einem Brandfall, sollte ein gut zugänglicher Feuerlöscher montiert werden. Gesetzlich vorgeschrieben ist dies allerdings nicht.
Natürlich steht mit dem Brandschutz auch die Lagerung von Kraftstoff im engen Kontext. Dies ist zwar erlaubt, allerdings sind die Mengen begrenzt. In der Regel dürfen in einer Kleingarage maximal 200 Liter Dieselkraftstoff und 20 Liter Benzin in dicht schließenden und bruchfesten Behältern aufbewahrt werden.
Leider sind sich die Bundesländer bei den Brandschutzanforderungen an Kleingaragen nicht einig. So unterscheiden diese sich je nach Bundesland, deshalb sollte die entsprechende Garagenverordnung oder die Landesbauordnung eingesehen werden.
Bei der Brandschutzverordnung für Großgaragen (>1.000 m²) gelten gesonderte Regeln.