2. August 2022
Diese Dinge dürfen Sie nicht in der Garage lagern!
Die Garage ist kein Abstellraum
Viele Garagenbesitzer wissen nicht, dass sie in der Garage nur bestimmte Gegenstände lagern dürfen. Hierzu zählen:
- Auto
- Reifen
- Dachgepäckträger und Dachboxen
- Wagenheber
- Betriebsstoffe wie Frostschutzmittel, Öl, Scheibenreiniger – zumindest in unerheblichen Mengen
- teilweise Kraftstoff in begrenztem Umfang (gegebenenfalls enthalten die Garagenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes dazu Angaben)
Wenn Sie andere Gegenstände in der Garage lagern, ist dieses eine unerlaubte Zweckentfremdung und somit ein Verstoß gegen die Garagenverordnung.
Die Garagennutzungsregeln in Deutschland und den einzelnen Bundesländern werden durch die Garagenverordnungen (GaStellV, GarVO oder auch GaStellV genannt) geregelt. Die jeweilige Garagenverordnung enthält alle Vorschriften für Bau und Betrieb von Garagen und dessen Gewährleistung für die Sicherheit.
Wird gegen eine der Nutzungsregeln von KFZ-Garagen verstoßen, kann die Kommune dem Besitzer ein empfindliches Bußgeld aufbrummen. 500 Euro gelten als gängige Strafsumme.
Kontrollen sind allerdings selten.
Wenn Sie sicher gehen wollen, fragen Sie bei Ihrer Kommune nach. Diese wird Ihnen Auskunft über die Vorschriften in Ihrem Bundesland geben.