Passives Einkommen: Mieteinnahmen mit Garagen

Hinzugefügt am

3. August 2022

Passives Einkommen: Mieteinnahmen mit Garagen

Haben Sie schon einmal daran gedacht, eine Garage als Kapitalanlage zu sehen?

Die Kosten für diese „Immobilie“ sind im Vergleich zu Wohnimmobilie deutlich geringer. Die Rendite ist sehr gut kalkulierbar und eine Mietpreisbremse wie im Wohnbau, die gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es nicht.

Bei Garagen gibt es keinen Kündigungsschutz für Mieter. Unliebsame Mieter der Garage kann man schnell kündigen.

Dazu kommt noch eine kürzere Abschreibungsdauer. Gerade in Ballungsgebieten wird der Bau von Garagen häufig als Kapitalanlage genutzt. Fragen Sie hierzu am besten Ihren Steuerberater.

Diese Dinge dürfen Sie nicht in der Garage lagern!

Hinzugefügt am

2. August 2022

Diese Dinge dürfen Sie nicht in der Garage lagern!

Die Garage ist kein Abstellraum

Viele Garagenbesitzer wissen nicht, dass sie in der Garage nur bestimmte Gegenstände lagern dürfen. Hierzu zählen:

  • Auto
  • Reifen
  • Dachgepäckträger und Dachboxen
  • Wagenheber
  • Betriebsstoffe wie Frostschutzmittel, Öl, Scheibenreiniger – zumindest in unerheblichen Mengen
  • teilweise Kraftstoff in begrenztem Umfang (gegebenenfalls enthalten die Garagenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes dazu Angaben)

Wenn Sie andere Gegenstände in der Garage lagern, ist dieses eine unerlaubte Zweckentfremdung und somit ein Verstoß gegen die Garagenverordnung.

Die Garagennutzungsregeln in Deutschland und den einzelnen Bundesländern werden durch die Garagenverordnungen (GaStellV, GarVO oder auch GaStellV genannt) geregelt. Die jeweilige Garagenverordnung enthält alle Vorschriften für Bau und Betrieb von Garagen und dessen Gewährleistung für die Sicherheit.

Wird gegen eine der Nutzungsregeln von KFZ-Garagen verstoßen, kann die Kommune dem Besitzer ein empfindliches Bußgeld aufbrummen. 500 Euro gelten als gängige Strafsumme.

Kontrollen sind allerdings selten.

Wenn Sie sicher gehen wollen, fragen Sie bei Ihrer Kommune nach. Diese wird Ihnen Auskunft über die Vorschriften in Ihrem Bundesland geben.

Brandschutz ist auch in Garagen wichtig

Hinzugefügt am

2. August 2022

Brandschutz ist auch in Garagen wichtig

Regelungen für Kleingaragen

Kleingaragen sind alle Garagen mit einer Grundfläche von weniger als 100 m². Hier unterscheidet sich der Brandschutz deutlich in seinen Anforderungen im Vergleich zu Großgaragen (>1.000 m²).

Offenes Licht und Feuer in der Garage sollten immer vermieden werden. Eine gute Belüftung verringert ebenfalls die Brandgefahr.

Zum besseren Schutz und für den schnellen Einsatz bei einem Brandfall, sollte ein gut zugänglicher Feuerlöscher montiert werden. Gesetzlich vorgeschrieben ist dies allerdings nicht.

Natürlich steht mit dem Brandschutz auch die Lagerung von Kraftstoff im engen Kontext. Dies ist zwar erlaubt, allerdings sind die Mengen begrenzt. In der Regel dürfen in einer Kleingarage maximal 200 Liter Dieselkraftstoff und 20 Liter Benzin in dicht schließenden und bruchfesten Behältern aufbewahrt werden.

Leider sind sich die Bundesländer bei den Brandschutzanforderungen an Kleingaragen nicht einig. So unterscheiden diese sich je nach Bundesland, deshalb sollte die entsprechende Garagenverordnung oder die Landesbauordnung eingesehen werden.

Bei der Brandschutzverordnung für Großgaragen (>1.000 m²) gelten gesonderte Regeln.